
des
des Facharchivs FIRE Foto; Thomas Gaulke, Schlesierstraße 64, 81669
München
Liefer- und Geschäftsbedingungen für Lieferung von Bildmaterial
zur Vergabe von Nutzungsrechten
A. Allgemeines
1.
Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen
ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden
Geschäftsbedingungen. Anderweitige Nutzungsrechtsvereinbarungen müssen
gesondert (individuell) vereinbart werden.
2.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher
Bestätigung durch die Agentur. Geschäftsbedingungen des Bestellers,
auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o. ä. oder
in eigenen Dateien, Rechnern, im Internet oder entsprechenden Medien verwiesen
wird, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sowohl für den
Fall der Lieferung und ggf. Nutzung analogen Bildmaterials als auch den
Fall der Übermittlung und ggf. Nutzung elektronisch übermittelter
Bilddaten kommt ein Vertragsverhältnis nur auf der Grundlage dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Andernfalls darf das übermittelte
Bildmaterial bzw.
dürfen die übermittelten Bilddaten nicht genutzt werden.
3.
Eine Ablehnung unserer Lieferbedingungen erlangt bei analogem Bildmaterial
nur durch Rücksendung des gelieferten Bildmaterials innerhalb von
drei Werktagen ab Zugang des Bildmaterials beim Besteller und bei
digitalem Bildmaterial durch Löschung des sog. "Low-Resolution-Materials³
und diesbezügliche schriftliche Bestätigung gegenüber FIRE
Foto vor Anforderung der Bildmaterial-Feindaten Gültigkeit.
4.
Reklamationen, die bei analogem Bildmaterial - den Inhalt der Sendungen
betreffen, sind innerhalb von zwei Werktagen nach Zugang des Bildmaterials
beim Besteller telefonisch und binnen weiterer drei Werktage in schriftlicher
Form mitzuteilen; Reklamationen auch betreffend digitales Bildmaterial
- hinsichtlich technischer oder sonstiger verdeckter Mängel sind
unverzüglich ab Entdeckung in schriftlicher Form vorzubringen. Bei
Unterlassung derartiger Reklamationen ist eine Haftung unsererseits für
eventuell bereits entstandene oder entstehende Kosten/Schäden ausgeschlossen.
5.
Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der technischen
Nutzung der Bilder Art, Umfang und Sprachraum der beabsichtigten Nutzung
anzugeben; im Falle der Werbung auch das Produkt. Die Nutzung des Materials
ist erst gestattet, nachdem FIRE Foto der geplanten Nutzung und dem mitgeteilten
Verwendungszweck zugestimmt hat. "Low-Resolution-Material³ von
FIRE Foto aus der Agentur-Website oder anderen Websitesdarf grundsätzlich
nicht zur Veröffentlichung und Verbreitung genutzt werden. Eine Digitalisierung
von analogem Material und die Weitergabe von digitalem Material im Wege
der Datenfernübertragung oder auch Datenträgern ist nur zulässig,
soweit dies für die Ausübung der dem Kunden eingeräumten
Nutzungsrechte erforderlich ist. Entsprechend den Angaben des Bestellers
erklärt FIRE Foto schriftlich ihr Einverständnis zur Nutzung
des gelieferten Bildmaterials. Entsprechen die Angaben des Bestellers
nicht der tatsächlichen Nutzungsart oder stimmt die tatsächliche
Nutzung nicht mit den Angaben des Bestellers überein, gilt das Nutzungseinverständnis
als nicht erteilt und ist die Agentur von Schadenersatzansprüchen
Dritter freigestellt. Im übrigen gelten für derartige Fälle
die Regelungen des Abschnittes E dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Das gelieferte bzw., angebotene Bildmaterial/Bilddaten dürfen ohne
vorherige schriftliche Zustimmung vom FIRE Foto weder verändert noch
in irgendeiner Weise bearbeitet werden.
6.
Geliefertes analoges Bildmaterial bleibt stets Eigentum von FIRE Foto.
Es wird ausschließlich vorübergehend und zum Erwerb von Nutzungsrechten
i.S.d. Urheberrechtsgesetzes zur Verfügung gestellt. Entsprechendes
gilt für digitales Bildmaterial bzw. in dieser Form zur Verfügung
gestellte Bilddaten.
7.
Bildmaterial, an dem der Besteller keine Nutzungsrechte erwerben möchte
bzw. erworben hat, ist bei analogem Bildmaterial innerhalb von 30 Tagen
nach Empfang zurückzugeben. Bei Überschreitung der Ausleihfrist
fallen Blockierungskosten gem. der Rubrik E dieser AGB an. Bei digitalem
Bildmaterial sind die entsprechenden elektronischen Bilddaten im Falle
des Nichterwerbs von Nutzungsrechten unverzüglich zu löschen.
Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben und/oder seine
Verwendungsabsicht bekundet hat, ist bei analogem Bildmaterial innerhalb
von 90 Tagen nach Empfang zurückzugeben, unabhängig davon, ob
der Besteller es tatsächlich genutzt hat oder nicht. Für digitales
Bildmaterial gilt eine entsprechende Löschungsfrist der übertragenen
Bilddaten von ebenfalls 90
Tagen.
8.
Bei analogem Bildmaterial werden für alle Bildlieferungen Bearbeitungsgebühren
und Versandkosten berechnet, die sich aus Art und Umfang des entstandenen
Aufwandes ergeben. Eine Verrechnung mit eventuellen Nutzungshonoraren
kann nicht erfolgen. Mit der Bezahlung der Bearbeitungsgebühren erwirbt
der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte (s. ergänzend
Rubrik B. 6.) Durch die Leistung von Schadenersatz und/oder einer Vertragsstrafe,
welche nach diesen Bedingungen gemäß Rubrik E berechnet werden,
erwirbt der Besteller weder Eigentum noch Nutzungsrechte am Bildmaterial.
B.
Honorare
1.
Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch
bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen,
nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen
sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing,
elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil
des neuen Bildes werden. Der Besteller haftet der Bildagentur gegenüber
bis zum unversehrten Eintreffen der Bilder, auch wenn die Fotos vom Besteller
an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch, wenn die Bilder auf Wunsch
des Bestellers von der Agentur an einen Dritten gesandt werden.
2.
Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium,
Art und Umfang der Nutzung, die uns anzugeben sind. Erfolgt keine Honoraranfrage
durch den Besteller oder keine sonstige Honorarvereinbarung, wird automatisch
nach den jeweils geltenden Honorarsätzen der Agentur berechnet. Im
Übrigen gelten für die Berechnung eines solchen Honorars bzw.
solcher Honorarsätze die "Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft
Foto-Marketing (MFM) Übersicht der marktüblichen Vergütungen
für Bildnutzungsrechte³ in der jeweils gültigen Fassung
für die zugrunde liegende Nutzung. Macht der Besteller keine genauen
Angaben, ist die Agentur
berechtigt, ein Pauschalhonorar anzusetzen. Alle Honorarangaben in Angeboten,
Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto ohne Mehrwertsteuer
und Künstlersozialversicherungsabgabe. Alle Honorar- und Kostenrechnungen
sind innerhalb einer Woche nach Rechnungseingang ohne jeden Abzug an die
Bildagentur zu zahlen.
3.
Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen
Zweck, Umfang und Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig
und bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Im Falle unberechtigter
Nutzung und /oder Weitergabe unseres Bildmaterials gilt die Vertragsstrafenregelung
gemäß der Rubrik E.1. dieser Allgemeiner Geschäftsbedingungen.
4.
Wird ein bebildertes Objekt (wie z. B. ein Buch, ein Prospekt, eine CD/DVD-Hülle
ect.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare
Fotomotiv erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten
Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang.
Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der Verwender
hat FIRE Foto über den neuen Verwendungszweck zu informieren und
sich die Zustimmung zur Nutzung vorher schriftlich erteilen zu lassen.
Andernfalls gilt insoweit auch die Vertragsstrafgenregelung gemäß
Rubrik E.1. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
5.
Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden
und bedingen mindestens einen Aufschlag von 100 % des jeweiligen Grundhonorars.
6.
Für das Zusammenstellen von Bildauswahlsendungen wird eine Bearbeitungspauschale
berechnet, die sich nach Art und Umfang des erforderlichen Arbeitsaufwandes
richtet, mindestens jedoch Euro 30,-- beträgt. Porto, Luftfrachtgebühren
und Kurierkosten hat der Kunde zu tragen; dasselbe gilt für fotografische
und reprotechnische Kosten.
7.
Sobald der Besteller bekundet hat, dass er das gelieferte oder elektronisch
übertragene Bildmaterial ganz oder teilweise nutzen will, ist FIRE
Foto berechtigt, ihm die Vergabe von Nutzungsrechten in Rechnung zu stellen,
auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung noch nicht erfolgte.
8.
Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht
erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet
werden.
9.
Honorarzahlungen müssen immer unter der Angabe der Bildnummer geleistet
werden. Ohne diese Angabe kann eine zusätzliche Aufwandsentschädigung
geltend gemacht werden, die sich nach dem Umfang des zusätzlichen
Aufwands richtet. Außerdem ist uns bei der Abrechnung genau anzugeben,
welches Bild in welcher Publikation an welcher Stelle verwendet wurde.
C.
Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte
1.
Alle analogen Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln. Grundsätzlich
wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen.
Das gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her einem
weiteren Urheberschutz unterliegen (z. B. Werke der bildenden und darstellenden
Kunst). Die Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Erwirkung
von Veröffentlichungsgenehmigungen obiegt dem Verwender. Die Fotos
werden von FIRE Foto nur zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung
gestellt und sind nach erfolgter Verwendung sofort zurückzugeben.
Die vertraglich eingeräumten Rechte gelten nur für die einmalige
Verwendung im vereinbarten Umfang. Wiederholungen oder sonstige Ausweitungen
der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit unserer
vorherigen schriftlichen Zustimmung erlaubt.
2.
Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes (Fotos)
durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische
Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten
Vereinbarung. Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen/Veränderungen
in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter
Personen führen können, sind unzulässig und machen den
Verwender schadenersatzpflichtig. Ferner hat der Verwender in einem solchen
Fall FIRE Foto von jeglicher Inanspruchnahme der verletzten Personen und/oder
Dritter freizuhalten.
3.
Die Weitergabe des Bildmaterials oder die Weitergabe von Nachdruckrechten
oder von elektronisch übertragenen Bilddaten an Dritte ist nicht
gestattet (s. dazu auch Rubrik B.4.). Ebenso sind Dia-Duplizierungen und
die Fertigung von Internegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen
für Archivzwecke des Bestellers sowie die Speicherung elektronischer
Bilddaten und/oder die Weitergabe derselben an Dritte nicht gestattet.
Sonderfälle bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung. Der
Besteller ist verpflichtet, uns Auskunft zu erteilen, ob und in welchem
Umfang er ggf. dennoch dupliziert hat, Bilddaten gespeichert oder sonst
Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt hat.
4.
Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des
Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Verwender bzw. Besteller
trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung
des allgemeinen Persönlichkeitsrechts abgebildeter Personen oder
des Urheberrechts des Bildautoren durch eine abredewidrige oder sinnentstellende
Verwendung in Bild und/oder Text übernehmen wir keine Haftung. Bei
Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber
schadenersatzpflichtig.
5.
Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten
kann nur mit deren Namen und redaktionell erfolgen. Etwaige entgegenstehende
berechtigte Interessen des oder der Abgebildeten im Sinne des § 23
Abs. 2 Kunsturhebergesetz (KUG) sind vom Verwender zu beachten.
6.
Wir behalten uns die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften
ausdrücklich vor und erkennen Klauseln, nach denen mit der Annahme
eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte,
nicht an. Ausgenommen sind Fälle aufgrund gesonderter Vereinbarungen.
7.
Das Versandrisiko für die Rücksendung analogen Bildmaterials
trägt der Rücksender. Kosten und Gefahr vollständiger und
ordnungsgemäßer Rücksendung sowie für unsachgemäße
oder mangelhafte Verpackung liegen beim Besteller und verpflichten diesen
bei Verlust oder Beschädigung zu Schadenersatz, auch wenn die Rücksendung
an die Bildagentur durch beauftragte Dritte des Bestellers vorgenommen
wird. Als unvollständig werden auch das Fehlen von Bildmasken und
Beschriftungen betrachtet; etwaige Verwaltungskosten unsererseits gehen
zu Lasten des Bestellers.
D.
Urheberrecht/Belegexemplar
1.
Wir verlangen unter Hinweis auf § 13 UrhG ausdrücklich die Erbringung
sowohl eines Urhebervermerks auf den Bildautoren als auch eines Agenturvermerks
auf unsere zur Verfügung stellende Agentur, und zwar in einer Weise,
dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann.
Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen
ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt.
Der Verwender hat die Bildagentur von aus der Unterlassung der Urheber-
und Agenturvermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.
2.
Ziffer 1 gilt ausdrücklich auch für Werbung, Einblendungen in
Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche
Sondervereinbarung getroffen wurde.
3,
Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche
Nutzung den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes.
4.
Von jeder Veröffentlichung im Druck sind uns gem. § 25 VerlagsG
mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos
zuzuschicken.
E.
Vertragsstrafe/pauschalierter Schadenersatz
1.
Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe unseresBildmaterials,
unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte sowie unberechtigter
Fertigung von Diaduplizierungen und Internegativen, Reproduktionen und
Vergrößerungen sowie der Fertigung von Kopien digitaler Datensätze
oder analoger Darstellung der in den Datensätzen enthaltenen Bildinhalte
für Archivzwecke des Bestellers sowie Weitergabe derselben an Dritte
und für den Fall, dass der Kunde eine nach diesem Vertrag vorzunehmende
Löschung von Daten unterlassen hat, wird vorbehaltlich der Geltendmachung
weiterer Schadenersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe
des Fünffachen des vereinbarten, üblichen oder anhand der jeweils
gültigen Bildhonorarsätze der MFM zu ermittelnden Nutzungshonorars
fällig.
2.
Unterbleibt der Urheber- und/oder Agenturvermerk, so haben wir Anspruch
auf einen Zuschlag in Höhe von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar
zzgl. evtl. Verwaltungskosten.
3.
Erfolgt die Rückgabe analogen Bildmaterials nach Ablauf der kostenlosen
Ansichtsfrist nicht oder verspätet, werden für nicht zur Verwendung
kommende Bilder sogenannte Blockierungskosten fällig gem. Anhang
zu E), Ziffer 1. Ebenso werden die Blockierungskosten gem. Anhang zu E),
Ziffer 1 fällig, wenn Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte
erworben und/oder für das er eine Verwendungsabsicht bekundet hat,
nach Ablauf von 90 Tagen ab Empfang nicht zurückgegeben wird, und
zwar zusätzlich zum Nutzungshonorar.
4)
Für beschädigte oder nicht zurückgegebene analoge Bildvorlagen
ist Schadenersatz zu leisten gem. Staffelung im Anhang zu E), Ziffer 2.
Die jeweiligen Beiträge der Staffelung pro analogem Bild gelten als
vereinbart, ohne dass FIRE Foto die Höhe des Schadens im einzelnen
nachzuweisen hat. Die Beträge errechnen sich aus dem Wegfall weiterer
Nutzungsmöglichkeiten. Dem Besteller bleibt es vorbehalten, im Einzelfall
einen etwaigen geringeren Schaden nachzuweisen, ebenso bleiben uns weitergehende
Schadenersatzansprüche und Blockierungskosten (bis zur Höhe
des Schadenersatzes für den Fall des Verlustes/Zerstörung) vorbehalten.
Uns vom Schadenersatzpflichtigen für beschädigte oder verlorenen
Bildvorlagen angebotene Ersatzduplikate oder aufgrund gescannter Bildvorlagen
oder gespeicherter elektronischer Bilddaten anderweitig produzierte Ersatz-Fotografien
werden nicht akzeptiert.
F. Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges
1.
Unsere Rechnungen sind stets netto innerhalb 30 Tagen nach Erhalt zahlbar.
Nach Ablauf dieser Frist berechnen wir Verzugszinsen.
2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile ausschließlich
München
3. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen
nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
davon nicht berührt.
Anhang
zu E (Vertragsstrafe/pauschlierter Schadenersatz)
1.) Blockierungskosten Bei Überschreitung der Rückgabefristen
pro Stück und Tag
-
bei Color-Dias, Farbvorlagen und -Negativen Euro 1,50
-- bei s/w-Vorlagen Euro -,80
2)
Pauschalierter Schadenersatz bei Beschädigung, Zerstörung/Verlust
- Colordias, Farbvorlagen, Negative
a leichte Beschädigung, die eine weitere Verwendung erlaubt Euro
150,00
b starke Beschädigung, die eine beschränkte Weiterverwendung
erlaubt Euro 250,00
c Verlust, Zerstörung Euro 500,00
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