des des Facharchivs FIRE Foto; Thomas Gaulke, Schlesierstraße 64, 81669 München


Liefer- und Geschäftsbedingungen für Lieferung von Bildmaterial zur Vergabe von Nutzungsrechten


A. Allgemeines

1.
Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Anderweitige Nutzungsrechtsvereinbarungen müssen gesondert (individuell) vereinbart werden.

2.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Agentur. Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o. ä. oder in eigenen Dateien, Rechnern, im Internet oder entsprechenden Medien verwiesen wird, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sowohl für den Fall der Lieferung und ggf. Nutzung analogen Bildmaterials als auch den Fall der Übermittlung und ggf. Nutzung elektronisch übermittelter Bilddaten kommt ein Vertragsverhältnis nur auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Andernfalls darf das übermittelte Bildmaterial bzw.
dürfen die übermittelten Bilddaten nicht genutzt werden.

3.
Eine Ablehnung unserer Lieferbedingungen erlangt ­ bei analogem Bildmaterial nur durch Rücksendung des gelieferten Bildmaterials innerhalb von drei Werktagen ab Zugang des Bildmaterials beim Besteller und ­ bei digitalem Bildmaterial ­ durch Löschung des sog. "Low-Resolution-Materials³ und diesbezügliche schriftliche Bestätigung gegenüber FIRE Foto vor Anforderung der Bildmaterial-Feindaten Gültigkeit.

4.
Reklamationen, die ­ bei analogem Bildmaterial - den Inhalt der Sendungen betreffen, sind innerhalb von zwei Werktagen nach Zugang des Bildmaterials beim Besteller telefonisch und binnen weiterer drei Werktage in schriftlicher Form mitzuteilen; Reklamationen ­ auch betreffend digitales Bildmaterial - hinsichtlich technischer oder sonstiger verdeckter Mängel sind unverzüglich ab Entdeckung in schriftlicher Form vorzubringen. Bei Unterlassung derartiger Reklamationen ist eine Haftung unsererseits für eventuell bereits entstandene oder entstehende Kosten/Schäden ausgeschlossen.

5.
Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der technischen Nutzung der Bilder Art, Umfang und Sprachraum der beabsichtigten Nutzung anzugeben; im Falle der Werbung auch das Produkt. Die Nutzung des Materials ist erst gestattet, nachdem FIRE Foto der geplanten Nutzung und dem mitgeteilten Verwendungszweck zugestimmt hat. "Low-Resolution-Material³ von FIRE Foto aus der Agentur-Website oder anderen Websitesdarf grundsätzlich nicht zur Veröffentlichung und Verbreitung genutzt werden. Eine Digitalisierung von analogem Material und die Weitergabe von digitalem Material im Wege der Datenfernübertragung oder auch Datenträgern ist nur zulässig, soweit dies für die Ausübung der dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte erforderlich ist. Entsprechend den Angaben des Bestellers erklärt FIRE Foto schriftlich ihr Einverständnis zur Nutzung des gelieferten Bildmaterials. Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der tatsächlichen Nutzungsart oder stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit den Angaben des Bestellers überein, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt und ist die Agentur von Schadenersatzansprüchen Dritter freigestellt. Im übrigen gelten für derartige Fälle die Regelungen des Abschnittes E dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das gelieferte bzw., angebotene Bildmaterial/Bilddaten dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung vom FIRE Foto weder verändert noch in irgendeiner Weise bearbeitet werden.

6.
Geliefertes analoges Bildmaterial bleibt stets Eigentum von FIRE Foto. Es wird ausschließlich vorübergehend und zum Erwerb von Nutzungsrechten i.S.d. Urheberrechtsgesetzes zur Verfügung gestellt. Entsprechendes gilt für digitales Bildmaterial bzw. in dieser Form zur Verfügung gestellte Bilddaten.

7.
Bildmaterial, an dem der Besteller keine Nutzungsrechte erwerben möchte bzw. erworben hat, ist bei analogem Bildmaterial innerhalb von 30 Tagen nach Empfang zurückzugeben. Bei Überschreitung der Ausleihfrist fallen Blockierungskosten gem. der Rubrik E dieser AGB an. Bei digitalem Bildmaterial sind die entsprechenden elektronischen Bilddaten im Falle des Nichterwerbs von Nutzungsrechten unverzüglich zu löschen. Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben und/oder seine Verwendungsabsicht bekundet hat, ist bei analogem Bildmaterial innerhalb von 90 Tagen nach Empfang zurückzugeben, unabhängig davon, ob der Besteller es tatsächlich genutzt hat oder nicht. Für digitales Bildmaterial gilt eine entsprechende Löschungsfrist der übertragenen Bilddaten von ebenfalls 90
Tagen.

8.
Bei analogem Bildmaterial werden für alle Bildlieferungen Bearbeitungsgebühren und Versandkosten berechnet, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Eine Verrechnung mit eventuellen Nutzungshonoraren kann nicht erfolgen. Mit der Bezahlung der Bearbeitungsgebühren erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte (s. ergänzend Rubrik B. 6.) Durch die Leistung von Schadenersatz und/oder einer Vertragsstrafe, welche nach diesen Bedingungen gemäß Rubrik E berechnet werden, erwirbt der Besteller weder Eigentum noch Nutzungsrechte am Bildmaterial.

B. Honorare

1.
Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil des neuen Bildes werden. Der Besteller haftet der Bildagentur gegenüber bis zum unversehrten Eintreffen der Bilder, auch wenn die Fotos vom Besteller an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch, wenn die Bilder auf Wunsch des Bestellers von der Agentur an einen Dritten gesandt werden.

2.
Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung, die uns anzugeben sind. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Besteller oder keine sonstige Honorarvereinbarung, wird automatisch nach den jeweils geltenden Honorarsätzen der Agentur berechnet. Im Übrigen gelten für die Berechnung eines solchen Honorars bzw. solcher Honorarsätze die "Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) ­ Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte³ in der jeweils gültigen Fassung für die zugrunde liegende Nutzung. Macht der Besteller keine genauen Angaben, ist die Agentur
berechtigt, ein Pauschalhonorar anzusetzen. Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto ohne Mehrwertsteuer und Künstlersozialversicherungsabgabe. Alle Honorar- und Kostenrechnungen sind innerhalb einer Woche nach Rechnungseingang ohne jeden Abzug an die Bildagentur zu zahlen.

3.
Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, Umfang und Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Im Falle unberechtigter Nutzung und /oder Weitergabe unseres Bildmaterials gilt die Vertragsstrafenregelung gemäß der Rubrik E.1. dieser Allgemeiner Geschäftsbedingungen.

4.
Wird ein bebildertes Objekt (wie z. B. ein Buch, ein Prospekt, eine CD/DVD-Hülle ect.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der Verwender hat FIRE Foto über den neuen Verwendungszweck zu informieren und sich die Zustimmung zur Nutzung vorher schriftlich erteilen zu lassen. Andernfalls gilt insoweit auch die Vertragsstrafgenregelung gemäß Rubrik E.1. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

5.
Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen mindestens einen Aufschlag von 100 % des jeweiligen Grundhonorars.

6.
Für das Zusammenstellen von Bildauswahlsendungen wird eine Bearbeitungspauschale berechnet, die sich nach Art und Umfang des erforderlichen Arbeitsaufwandes richtet, mindestens jedoch Euro 30,-- beträgt. Porto, Luftfrachtgebühren und Kurierkosten hat der Kunde zu tragen; dasselbe gilt für fotografische und reprotechnische Kosten.

7.
Sobald der Besteller bekundet hat, dass er das gelieferte oder elektronisch übertragene Bildmaterial ganz oder teilweise nutzen will, ist FIRE Foto berechtigt, ihm die Vergabe von Nutzungsrechten in Rechnung zu stellen, auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung noch nicht erfolgte.

8.
Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet werden.

9.
Honorarzahlungen müssen immer unter der Angabe der Bildnummer geleistet werden. Ohne diese Angabe kann eine zusätzliche Aufwandsentschädigung geltend gemacht werden, die sich nach dem Umfang des zusätzlichen Aufwands richtet. Außerdem ist uns bei der Abrechnung genau anzugeben, welches Bild in welcher Publikation an welcher Stelle verwendet wurde.

C. Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte

1.
Alle analogen Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln. Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Das gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her einem weiteren Urheberschutz unterliegen (z. B. Werke der bildenden und darstellenden Kunst). Die Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen obiegt dem Verwender. Die Fotos werden von FIRE Foto nur zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung gestellt und sind nach erfolgter Verwendung sofort zurückzugeben. Die vertraglich eingeräumten Rechte gelten nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten Umfang. Wiederholungen oder sonstige Ausweitungen der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung erlaubt.

2.
Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes (Fotos) durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen/Veränderungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadenersatzpflichtig. Ferner hat der Verwender in einem solchen Fall FIRE Foto von jeglicher Inanspruchnahme der verletzten Personen und/oder Dritter freizuhalten.

3.
Die Weitergabe des Bildmaterials oder die Weitergabe von Nachdruckrechten oder von elektronisch übertragenen Bilddaten an Dritte ist nicht gestattet (s. dazu auch Rubrik B.4.). Ebenso sind Dia-Duplizierungen und die Fertigung von Internegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen für Archivzwecke des Bestellers sowie die Speicherung elektronischer Bilddaten und/oder die Weitergabe derselben an Dritte nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung. Der Besteller ist verpflichtet, uns Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er ggf. dennoch dupliziert hat, Bilddaten gespeichert oder sonst Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt hat.

4.
Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Verwender bzw. Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts abgebildeter Personen oder des Urheberrechts des Bildautoren durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und/oder Text übernehmen wir keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig.

5.
Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur mit deren Namen und redaktionell erfolgen. Etwaige entgegenstehende berechtigte Interessen des oder der Abgebildeten im Sinne des § 23 Abs. 2 Kunsturhebergesetz (KUG) sind vom Verwender zu beachten.

6.
Wir behalten uns die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennen Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an. Ausgenommen sind Fälle aufgrund gesonderter Vereinbarungen.

7.
Das Versandrisiko für die Rücksendung analogen Bildmaterials trägt der Rücksender. Kosten und Gefahr vollständiger und ordnungsgemäßer Rücksendung sowie für unsachgemäße oder mangelhafte Verpackung liegen beim Besteller und verpflichten diesen bei Verlust oder Beschädigung zu Schadenersatz, auch wenn die Rücksendung an die Bildagentur durch beauftragte Dritte des Bestellers vorgenommen wird. Als unvollständig werden auch das Fehlen von Bildmasken und Beschriftungen betrachtet; etwaige Verwaltungskosten unsererseits gehen zu Lasten des Bestellers.

D. Urheberrecht/Belegexemplar

1.
Wir verlangen unter Hinweis auf § 13 UrhG ausdrücklich die Erbringung sowohl eines Urhebervermerks auf den Bildautoren als auch eines Agenturvermerks auf unsere zur Verfügung stellende Agentur, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt. Der Verwender hat die Bildagentur von aus der Unterlassung der Urheber- und Agenturvermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

2.
Ziffer 1 gilt ausdrücklich auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.

3,
Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes.

4.
Von jeder Veröffentlichung im Druck sind uns gem. § 25 VerlagsG mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.

E. Vertragsstrafe/pauschalierter Schadenersatz

1.
Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe unseresBildmaterials, unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte sowie unberechtigter Fertigung von Diaduplizierungen und Internegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen sowie der Fertigung von Kopien digitaler Datensätze oder analoger Darstellung der in den Datensätzen enthaltenen Bildinhalte für Archivzwecke des Bestellers sowie Weitergabe derselben an Dritte und für den Fall, dass der Kunde eine nach diesem Vertrag vorzunehmende Löschung von Daten unterlassen hat, wird vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe
des Fünffachen des vereinbarten, üblichen oder anhand der jeweils gültigen Bildhonorarsätze der MFM zu ermittelnden Nutzungshonorars fällig.

2.
Unterbleibt der Urheber- und/oder Agenturvermerk, so haben wir Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. evtl. Verwaltungskosten.

3.
Erfolgt die Rückgabe analogen Bildmaterials nach Ablauf der kostenlosen Ansichtsfrist nicht oder verspätet, werden für nicht zur Verwendung kommende Bilder sogenannte Blockierungskosten fällig gem. Anhang zu E), Ziffer 1. Ebenso werden die Blockierungskosten gem. Anhang zu E), Ziffer 1 fällig, wenn Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben und/oder für das er eine Verwendungsabsicht bekundet hat, nach Ablauf von 90 Tagen ab Empfang nicht zurückgegeben wird, und zwar zusätzlich zum Nutzungshonorar.

4)
Für beschädigte oder nicht zurückgegebene analoge Bildvorlagen ist Schadenersatz zu leisten gem. Staffelung im Anhang zu E), Ziffer 2. Die jeweiligen Beiträge der Staffelung pro analogem Bild gelten als vereinbart, ohne dass FIRE Foto die Höhe des Schadens im einzelnen nachzuweisen hat. Die Beträge errechnen sich aus dem Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten. Dem Besteller bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen etwaigen geringeren Schaden nachzuweisen, ebenso bleiben uns weitergehende Schadenersatzansprüche und Blockierungskosten (bis zur Höhe des Schadenersatzes für den Fall des Verlustes/Zerstörung) vorbehalten. Uns vom Schadenersatzpflichtigen für beschädigte oder verlorenen Bildvorlagen angebotene Ersatzduplikate oder aufgrund gescannter Bildvorlagen oder gespeicherter elektronischer Bilddaten anderweitig produzierte Ersatz-Fotografien werden nicht akzeptiert.

F. Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges

1. Unsere Rechnungen sind stets netto innerhalb 30 Tagen nach Erhalt zahlbar. Nach Ablauf dieser Frist berechnen wir Verzugszinsen.
2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile ausschließlich München
3. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

Anhang zu E (Vertragsstrafe/pauschlierter Schadenersatz)
1.) Blockierungskosten Bei Überschreitung der Rückgabefristen pro Stück und Tag
- bei Color-Dias, Farbvorlagen und -Negativen Euro 1,50
-- bei s/w-Vorlagen Euro -,80

2) Pauschalierter Schadenersatz bei Beschädigung, Zerstörung/Verlust
- Colordias, Farbvorlagen, Negative
a leichte Beschädigung, die eine weitere Verwendung erlaubt Euro 150,00
b starke Beschädigung, die eine beschränkte Weiterverwendung erlaubt Euro 250,00
c Verlust, Zerstörung Euro 500,00